Home - Gründerstammtisch

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Der Gründerstammtisch fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch von kreativen Köpfen, Gründer/-innen und solchen die es noch werden möchten.

Ziel ist die Förderung von Gründer/-innen durch den Wissensaustausch,  
die Vernetzung in einer kleinen vertraulichen Runde kreativer Köpfe und
sensibilisiert auf das eigene geistige Eigentum von der ersten Idee weg.

Eingeladen sind alle Startups, Gründer/-innen und Gründungsinteressierte, Jungunternehmer/-Innen und innovierende Menschen die sich mit kreativen Köpfen austauschen wollen.
Jürg Plüss
Knowhowcoach
Patent- und Markenanwalt
Handelsrichter SG
Bildquelle: erstellt durch KHc mit KI von bing
Kurzinput an den Stammtischen zum Thema des Monats:

MEINE GESCHÄFTSIDEE KOSTENBEWUSST VOR TRITTBRETTFAHRERN SCHÜTZEN

Wir bieten regelmässig Treff's in verschiedenen Regionen der Schweiz an
Die nächsten Gründerstammtische:


SG Altstätten
ZH Winterthur
Di 20. Juni 2023 18h
Mi 18. Oktober 2023 18h
Swiss Engineering
Partner:
Technopark® Winterthur
SwissEngineering
ZH Zürich
offen
Partner:
IDEE-SUISSE
SwissEngineering
Basic Leadership Akademie AG
BL Basel
Do 19. Oktober 2023  18h
Partner:
Startup Academy Basel
SwissEngineering
Gründer/-innen, Startups, UnternehmerInnen und Gründungsinteressierte treffen sich in einer lockeren Atmosphäre zum Austausch untereinander. Erfahrene Gründer/-innen geben Tipps aus Ihrer Erfahrung und Gleichgesinnte bekommen im gemeinsamen Gespräch neue Denkanstösse.
Du möchtest mit deiner neuen Geschäftsidee ein Business aufbauen?
Gerne unterstützen wir dich dabei ab dieser Phase.
 
Melde dich, wenn dich der Gründerstammtisch in einer Region interessiert.
IP-Beratungsnetzwerkes des Institutes für Geistiges Eigentum (IGE)

Als Mitglied des IP-Beratungsnetzwerkes des Institutes für Geistiges Eigentum (IGE) erfolgt eine Erstberatung mindestens 45 Minuten kostenlos. Mit dem Gründerstammtisch erweiteren wir unser kostenfreies Angebot.

Berufsgeheimnis

Art. 10 des Patentanwaltgesetzes (PAG) regelt das Berufsgeheimnis wie folgt:
1 Patentanwältinnen und Patentanwälte sind  zeitlich unbegrenzt zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse  verpflichtet, die ihnen infolge ihres Berufs anvertraut worden sind oder  die sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben.
2 Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen
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